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BGH - Entscheidung vom 26.06.1997

IX ZR 233/96

Normen:
BGB § 675, § 249

Fundstellen:
AnwBl 1998, 100
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Treuhandvertrag 1
BGHR BGB § 249 Zurechnungszusammenhang 18
DB 1997, 2120
DRsp I(125)476b
MDR 1997, 987
NJW 1997, 2946
VersR 1997, 1489
WM 1997, 2085

Der Kläger war Geschäftsführer der L. Fahrzeugbau GmbH, deren gesamter Geschäftsanteil von 350.000 DM der L.-GmbH (nachfolgend: L. GmbH) gehörte. Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft waren die Herren [...]
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