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BGH - Entscheidung vom 15.05.1997

III ZR 250/95

Normen:
BBG § 78
VerwRecht - Allgemeines (öffentlichrechtliche Verpflichtungen)
ZDG § 4

Fundstellen:
BGHR BBG § 78 Abs. 1 Regreßanspruch 1
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Zivildienstbeschädigung 1
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze Schuldverhältnis 2
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze Schuldverhältnis 3
BGHR ZDG § 30a Dienstaufsicht 1
BGHR ZDG § 4 Abs. 1 Anerkennung 1
BGHZ 135, 341
DÖV 1997, 836
NJW 1998, 298
NVwZ 1998, 211
VersR 1997, 1410
WM 1997, 2264

Der beklagte Verein betreibt auf der Insel J. eine Jugendherberge, die als Beschäftigungsstelle im Sinn von § 4 Zivildienstgesetz ( ZDG ) anerkannt ist. Dort leistete der am 11. Juli 1966 geborene T. St. seit dem 1. [...]
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