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BGH - Entscheidung vom 31.01.1997

V ZR 209/95

Normen:
BGB § 273
DDR: ZGB §§ 356, 357 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 273 Herausgabe 1
BGHR DDR-ZGB § 357 Abs. 1 Vorteilswegfall 1
DB 1997, 2607
MDR 1997, 442
RAnB Nr. 86/97
VIZ 1997, 293
WM 1997, 781

Die Kläger sind Erben des am 8. Juli 1958 verstorbenen H. M. Der Erblasser war im Grundbuch von P. Blatt 3863 als Eigentümer des Grundstücks H.-E.-Straße, 'Hofraum mit Gebäuden', eingetragen. Anstelle der Flur- und [...]
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