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BGH - Entscheidung vom 04.11.1997

XI ZR 270/96

Normen:
BGB § 1007 Abs. 3, §§ 989, 990

Fundstellen:
NJW-RR 1998, 255
WM 1997, 2395
ZIP 1998, 330

Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank Schadensersatz, weil diese bei der Hereinnahme von fünf Inhaberverrechnungsschecks grob fahrlässig nicht erkannt habe, daß diese Schecks abhanden gekommen waren. Dem liegt [...]
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