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BGH - Entscheidung vom 25.09.1997

1 StR 480/97

Normen:
StPO § 397a

Der beantragten Bewilligung von Prozeßkostenhilfe steht § 115 Abs. 3 ZPO i.V. mit § 397 a Abs. 1 StPO entgegen. Der Nebenklägerin steht ein monatliches Nettoeinkommen von DM 1.600 zur Verfügung. Für Kost und Wohnung [...]
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