Entscheidung
Mietrechtliche Gewährleistungsansprüche für Übergabe der Mietsache; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften
BGH (XII ZR 192/95)Datum: 18.06.1997
Fundstelle: BB 1997, 2348; BGH, HdM Nr. 49; BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Konkurrenz §§ 537 ff. BGB 1; BGHR BGB § 538 Abs. 1 Mangel, anfänglicher 3; BGHZ 136, 102; DB 1997, 2320; DRsp I(133)624a-b; JR 1998, 195; JZ 1998, 302; JuS 1998, 80; MDR 1997, 921; NJW 1997, 2813; NJWE-MietR 1997, 247; WM 1997, 2005; WuM 1997, 617; ZMR 1997, 565
Auszug:
Die Klägerin macht gegen den Beklagten aus abgetretenem Recht Ansprüche aus einem Untermietvertrag geltend, den der Zedent als Untermieter mit dem Beklagten abgeschlossen hat. Vermietet waren gewerbliche Räume in [...]
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