Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

Ist das Opfer infolge seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, seine Umwelt wahrzunehmen, scheidet die Annahme von Heimtücke regelmäßig aus.

BGH (4 StR 158/97)

Datum: 29.04.1997

Fundstelle: BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Heimtücke 24; JZ 1997, 1185; NStZ 1997, 490; NStZ 1998, 344 (Altvater); NStZ 1998, 346 (Altvater); StV 1998, 543

Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt. Es hat gegen den Angeklagten T. K. eine Freiheitstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und gegen die Angeklagte W. eine solche von fünf Jahren [...]