Entscheidung
Ist das Opfer infolge seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, seine Umwelt wahrzunehmen, scheidet die Annahme von Heimtücke regelmäßig aus.
BGH (4 StR 158/97)Datum: 29.04.1997
Fundstelle: BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Heimtücke 24; JZ 1997, 1185; NStZ 1997, 490; NStZ 1998, 344 (Altvater); NStZ 1998, 346 (Altvater); StV 1998, 543
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt. Es hat gegen den Angeklagten T. K. eine Freiheitstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und gegen die Angeklagte W. eine solche von fünf Jahren [...]
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