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BGH - Entscheidung vom 17.01.1997

V ZR 285/95

Normen:
BGB § 254 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 326 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1997, 910
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Deckungsgeschäft 1
BGHR BGB § 326 Abs. 1 Fähigkeitszinsen 1
BGHR BGB § 326 Abs. 1 Verzugsschaden 1
DB 1997, 823
DNotZ 1998, 47
DRsp I(125)462a-b
DRsp I(130)448d
MDR 1997, 445
NJW 1997, 1231
WM 1997, 977
ZIP 1997, 646

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 18. November 1991 verkaufte der Kläger als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der O. M. e.G. der in den Vorinstanzen mit in Anspruch genommenen Ehefrau des Beklagten [...]
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