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BGH - Entscheidung vom 05.06.1997

VII ZR 324/95

Normen:
AGBG § 9 Abs. 1
BGB § 641

Fundstellen:
BGHR AGBGB § 9 Abs. 1 Gewährleistungseinbehalt 1
BGHR BGB § 641 Sicherheitseinbehalt 1
BGHZ 136, 27
BauR 1997, 829
DB 1997, 1918
DRsp I(138)802a-b
JR 1998, 150
KTS 1998, 90
MDR 1997, 929
NJW 1997, 2598
WM 1997, 1675
ZIP 1997, 1549
ZfBR 1997, 292

Die Beklagte beauftragte die Klägerin in den Jahren 1988 und 1990 mit der schlüsselfertigen Errichtung mehrerer größerer Bauvorhaben in M. Gemäß Nr. 4 der jeweiligen Verträge waren Abschlagszahlungen bis zu 80 % (bzw. [...]
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