Entscheidung
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen
BGH (XI ZR 269/96)Datum: 15.07.1997
Fundstelle: BGHR AGBG § 8 Bankgebühren 4; BGHZ 136, 261; DB 1997, 2016; DRsp II(224)252a-b; MDR 1997, 1045; NJW 1997, 2752; WM 1997, 1663; ZIP 1997, 1638
Auszug:
Der klagende Verbraucherschutzverein hat nach seiner Satzung die Aufhabe, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die beklagte Bank verwendet gegenüber ihren Kunden Allgemeine [...]
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