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BGH - Entscheidung vom 26.03.1997

IV ZR 71/96

Normen:
AGBG § 9 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1997, 2072
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Rechtsschutzversicherung 1
DB 1997, 2529
DRsp I(120)229a-b
MDR 1997, 641
NJW 1997, 1849
VersR 1997, 685
ZIP 1997, 1343

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung zählen. Die Beklagte betreibt ein [...]
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