Entscheidung
Formularmäßige Vereinbarung abweichender Wertstellung eingehender Überweisungsbeträge; Abweichende Wertstellung von Gutschriften aus DM- und aus Fremdwährungsschecks
BGH (XI ZR 208/96)Datum: 06.05.1997
Fundstelle: BB 1997, 1378; BGHR AGB BBanken (Fassung 1993) Nr. 9 Abs. 1 Vorbehaltsgutschrift 3; BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Wertstellungsklausel 3; BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Wertstellungsklausel 4; BGHZ 135, 316; DB 1997, 1399; DRsp II(224)245a-b; JR 1998, 148; MDR 1997, 761; NJW 1997, 2042; NJW-RR 1997, 1200; VersR 1997, 979; WM 1997, 1192; ZIP 1997, 1146; wrp 1997, 788
Auszug:
Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale e.V., beanstandet die Verwendung mehrerer Wertstellungsklauseln im Privatgirogeschäft der Beklagten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Volksbank heißt es [...]
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