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BGH - Entscheidung vom 24.09.1997

XII ZB 108/97

Normen:
ZPO §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2, § 85 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 1998, 269

Die Klägerin ist ohne eigenes oder ihr zuzurechnendes Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO ) gehindert gewesen, die Frist zur Begründung der Berufung einzuhalten, § 233 ZPO . 1. Wie sie vorgetragen [...]
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