Der Antrag ist unzulässig, soweit er auf § 765 a ZPO gestützt wird. Für Entscheidungen nach § 765 a ZPO ist nicht das Rechtsbeschwerdegericht im Erkenntnisverfahren, sondern das Vollstreckungsgericht ausschließlich [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!