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BGH - Entscheidung vom 10.09.1997

2 StR 434/97

Normen:
StPO § 260

Im Falle II 2 d) der Urteilsgründe hat sich der Angeklagte nicht des Besitzes, sondern des Erwerbs von Betäubungsmitteln schuldig gemacht. Die entsprechende Änderung des Schuldspruchs, der § 265 StPO nicht [...]
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