Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

Ein Vermögensverwalter kann Untreue begehen, wenn er einen Mitgesellschafter - entgegen seiner den Kunden gegebenen Zusage - zu Spekulationsgeschäften auffordert und solche riskanten Anlagegeschäfte auch vorgenommen werden.

BGH (3 StR 5/97)

Datum: 12.03.1997

Fundstelle: NStZ-RR 1998, 43; wistra 1997, 181

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in 84 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die [...]