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BGH - Entscheidung vom 19.03.1997

3 StR 93/97

Normen:
StPO § 302

Die zu Protokoll der Rechtsantragsstelle erklärte Revision des Angeklagten ist unzulässig. Der in der Hauptverhandlung am 2. Dezember 1996 nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte Verzicht ist weder [...]
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