Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

»Die Erfüllung des Tatbestandes der Geiselnahme scheitert nicht daran, daß die vom Täter hauptsächlich erstrebte Handlung des Tatopfers erst nach Beendigung der Entführungs- oder Bemächtigungslage erfolgen soll, wenn bereits während der Zwangssituation eine Handlung abgenötigt wird, die aus der Sicht des Täters gegenüber dem erstrebten Endzweck selbständige Bedeutung hat.«

BGH (1 StR 507/96)

Datum: 14.01.1997

Fundstelle: JR 1998, 125; JuS 1997, 757; NJW 1997, 1081; StV 1997, 304

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe [...]