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BGH - Entscheidung vom 12.03.1997

1 StR 42/97

Normen:
StPO § 400

Der Generalbundesanwalt hat zutreffend dargelegt, daß die Revision der Nebenklägerin unzulässig ist: 'Nach der Regelung des § 400 Abs. 1 StPO kann ein Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, daß eine [...]
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