Entscheidung
»Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO gilt auch für Aufzeichnungen über die dem Arzt von einem Patienten gemachten Mitteilungen, wenn dieser bis zur Abtrennung des dieselbe Tat betreffenden Verfahrens Mitbeschuldigter war.«
BGH (4 StR 404/97)Datum: 13.11.1997
Fundstelle: BGHSt 43, 300; NJW 1998, 840; NStZ 1998, 471; StV 1998, 57; wistra 1998, 154
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