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BGH - Entscheidung vom 09.01.1997

IX ZR 263/96

Normen:
BEG § 224 Abs. 4
ZPO § 121 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
NJW-RR 1997, 507

Auf Antrag der Klägerin ist ihr für die Revisionsinstanz gemäß § 209 Abs. 1 BEG, §§ 114 , 121 ZPO Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und ihr der beim Oberlandesgericht Köln zugelassene Rechtsanwalt Dr. H. beizuordnen. [...]
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