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BGH - Entscheidung vom 20.11.1997

VII ZB 15/97

Normen:
ZPO §§ 233, 234 Abs. 2, § 519 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
NJW-RR 1998, 639

I. Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung restlichen Architektenhonorars in Höhe von 44.865,98 DM verurteilt. Die Beklagte hat ihre Berufung nicht bis zum Ablauf der Begründungsfrist am 19. Januar 1997 begründet. [...]
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