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BGH - Entscheidung vom 04.07.1997

V ZR 48/96

Normen:
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 260

Fundstellen:
BGHR BGB § 906 Abs. 2 S. 2 Ausgleichsanspruch 7
BGHR BGB § 906 Abs. 2 S. 2 Ausgleichsanspruch 8
BGHR ZPO § 260 Alternative Klagehäufung 1
BGHR ZPO § 563 Sachabweisung 2
BauR 1997, 1058
MDR 1997, 1021
NJW-RR 1997, 1374
VersR 1997, 1496
WM 1997, 2262
ZfBR 1997, 299

Mit Vertrag vom 18./23. März 1993 beauftragten die Beklagten die Firma A. B. O. GmbH & Co. KG (im folgenden: A.) als Generalbauunternehmerin mit der schlüsselfertigen Erstellung einer Studentenwohnanlage auf ihrem [...]
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