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BGH - Entscheidung vom 16.01.1997

III ZR 79/96

Normen:
BKleingG § 5 Abs. 4, § 16 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BKleingG § 16 Abs. 1 Übergangsregelung 2
BGHR BKleingG § 5 Abs. 4 S. 1 Erstattungsanspruch 1
BGHR BKleingG § 5 Abs. 4 S. 1 Erstattungsanspruch 2
BGHR BKleingG § 5 Abs. 4 S. 1 Erstattungsanspruch 3
MDR 1997, 446
NJW 1997, 1071
NVwZ 1997, 624
UPR 1997, 377
WM 1997, 1298

Die klagende Stadt hat gemäß einem im Jahre 1941 geschlossenen Generalpachtvertrag Dauerkleingartenanlagen an den beklagten Verein als Zwischenpächter verpachtet. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten unter Berufung [...]
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