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BGH - Entscheidung vom 18.07.1997

V ZR 121/96

Normen:
EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 b, § 12 Abs. 3, § 13

Fundstellen:
BGHR EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Unmöglichkeit 1
BGHR EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Zuteilungsfähigkeit 1
BGHR EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Zuteilungsfähigkeit 2
BGHR EGBGB Art. 233 § 13 Abs. 1 Widerspruchssystem 1
BGHZ 136, 283
FamRZ 1998, 105
MDR 1997, 1112
NJW 1998, 224
VIZ 1998, 96
WM 1997, 2172
ZEV 1998, 264

Das klagende Land (Kläger) verlangt vom Beklagten nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB die Auflassung verschiedener Grundstücke. Der Vater des Beklagten war als Eigentümer dieser land- bzw. forstwirtschaftlich [...]
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