Entscheidung
Auch bei gefährlichen Gewalthandlungen (hier: drei Schläge mit einer Schaufel gegen den Kopf) kann ein Tötungsvorsatz nicht ohne weiteres angenommen werden.
BGH (1 StR 144/97)Datum: 15.04.1997
Fundstelle: NStZ-RR 1997, 233
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzu mit Todesfolge und wegen Unterschlagung, unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren aus dem Urteil des Amtsgerichts Kitzingen vom 18. Juni 1996, [...]
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