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BGH - Entscheidung vom 10.03.1997

NotZ 17/96

Normen:
DDR: NotVO § 11 Abs. 3, § 25 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR DDR-NotVO § 11 Abs. 3 Sprechstundenverpflichtung 1
BGHR DDR-NotVO § 25 Abs. 1 Natragsbefugnis 1
DNotZ 1997, 824
MDR 1997, 895

I. Der Antragsteller ist Notar in A., der weitere Beteiligte Notar in B.F.. Durch Bescheid vom 31. August 1993 verpflichtete der Antragsgegner den weiteren Beteiligten auf dessen Antrag und mit Zustimmung der [...]
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