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BGH - Entscheidung vom 06.03.1997

III ZR 248/95

Normen:
BGB § 675, § 667
WEG § 26 Abs. 1, § 28 Abs. 3, 4, 5

Fundstellen:
BB 1997, 1227
BGHR BGB § 667 Herausgabeanspruch 7
BGHR WEG § 26 Abs. 1 Verwaltervertrag 1
BGHR WEG § 28 Abs. 3 Jahresabrechnung 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 25
DB 1997, 1511
DRsp I(152)289a-b
MDR 1997, 537
NJW 1997, 2106
NJWE-MietR 1997, 205
WM 1997, 1058
WuM 1997, 294

Die Klägerin war eine von mehreren Wohnungseigentümern der Wohnanlage S.-Straße in Berlin; die Beklagte war als Verwalter dieser Wohnanlage tätig. In der Versammlung vom 4. Juli 1985 wählten die Wohnungseigentümer die [...]
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