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BGH - Entscheidung vom 18.09.1997

IX ZB 79/96

Normen:
EuGVÜ Art. 27 Nr. 1, Art. 29, 34 Abs. 3

Fundstellen:
IPRax 1998, 205

Das Rechtsmittel wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat auch im Ergebnis keinen Erfolg (§ 19 Abs. 3 AVAG , § 554 b ZPO ). Das zu vollstreckende Urteil konnte noch nach Abschluß [...]
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