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BGH - Entscheidung vom 18.12.1997

III ZR 241/96

Normen:
BGB § 839
LSAGemeindeO § 62

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Bürgermeister 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Konsequentes Verhalten 2
BGHR Sachs.-Anh. GO § 62 Abs. 3 Bürgermeister 1
BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Landesrecht 9
BGHZ 137, 344
DRsp I(147)355a
DVBl 1998, 523
NJW 1998, 1944
NVwZ 1998, 879
VersR 1998, 891
WM 1998, 824

Die beklagte Gemeinde schrieb im Oktober 1994 die Stelle eines Beigeordneten öffentlich aus. Die Einstellung sollte in das Beamtenverhältnis auf Zeit (Besoldungsgruppe B 2) für die Dauer von sieben Jahren nach der Wahl [...]
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