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BFH - Entscheidung vom 09.01.1997

VII R 51/96

Fundstellen:
KTS 1998, 416

Der gesetzliche Vertreter einer GmbH ist bereits vor Fälligkeit der Steuern verpflichtet, die Mittel so zu verwalten, daß er zur pünktlichen Tilgung auch der erst künftig fällig werdenden Steuerschulden in der Lage [...]
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