Entscheidung
»Ermöglicht ein Fahrzeughalter einen Akt der Selbstgefährdung, indem er einem führerscheinlosen Freund auf dessen Drängen sein Fahrzeug der Klasse 4 (Moped) mit einer defekten Vorderradbremse übergibt, die für den anschließenden Unfalltod des Fahrers mitursächlich ist, beginnt die Strafbarkeit des Überlassenden dann, wenn er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende. Ist der Überlassende minderjährig, setzt die Annahme überlegenen Sachwissens grundsätzlich nähere Feststellungen zu der Persönlichkeit des Opfers und dessen Kenntnis von risikobestimmenden Umständen voraus.«
BayObLG (1 St RR 81/96)Datum: 04.07.1996
Fundstelle: BayObLGSt 1996, 96; DAR 1996, 411; NJW 1996, 3426; NStZ-RR 1997, 51; NZV 1996, 461; VRS 92, 247; VersR 1997, 1019
Auszug:
Der zur Tatzeit 16-jährige Angeklagte überließ am 7.10.1995 auf dem Sportplatzgelände in D. seinem Freund H. E. auf dessen Drängen sein Kleinkraftrad der Klasse 4 zum Fahren, obwohl die Vorderradbremse völlig [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)