Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

»Ermöglicht ein Fahrzeughalter einen Akt der Selbstgefährdung, indem er einem führerscheinlosen Freund auf dessen Drängen sein Fahrzeug der Klasse 4 (Moped) mit einer defekten Vorderradbremse übergibt, die für den anschließenden Unfalltod des Fahrers mitursächlich ist, beginnt die Strafbarkeit des Überlassenden dann, wenn er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende. Ist der Überlassende minderjährig, setzt die Annahme überlegenen Sachwissens grundsätzlich nähere Feststellungen zu der Persönlichkeit des Opfers und dessen Kenntnis von risikobestimmenden Umständen voraus.«

BayObLG (1 St RR 81/96)

Datum: 04.07.1996

Fundstelle: BayObLGSt 1996, 96; DAR 1996, 411; NJW 1996, 3426; NStZ-RR 1997, 51; NZV 1996, 461; VRS 92, 247; VersR 1997, 1019

Auszug:
Der zur Tatzeit 16-jährige Angeklagte überließ am 7.10.1995 auf dem Sportplatzgelände in D. seinem Freund H. E. auf dessen Drängen sein Kleinkraftrad der Klasse 4 zum Fahren, obwohl die Vorderradbremse völlig [...]