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Entscheidung

Mit einer gegenwärtigen Gefahr droht ein Täter, wenn er den Schadenseintritt als sicher oder jedenfalls höchstwahrscheinlich hinstellt, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.

BGH (1 StR 244/96)

Datum: 18.06.1996

Fundstelle: NStZ 1996, 494

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten G. S. wegen versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, seine mitangeklagte Ehefrau wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem [...]