Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

Läßt sich der Täter einen Pkw zu einer Probefahrt übergeben und beabsichtigt er, das Fahrzeug für sich zu behalten, liegt Betrug, nicht Diebstahl, vor.

BGH (1 StR 66/96)

Datum: 27.02.1996