Entscheidung
»Das Revisionsgericht hat nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu prüfen, ob das Berufungsgericht die Vorschrift des § 328 Abs. 2 StPO verletzt hat.«
BGH (5 StR 288/95)Datum: 30.07.1996
Fundstelle: BGHSt 42, 205; JR 1997, 430; MDR 1996, 1281; NJW 1997, 204; Rpfleger 1997, 81; StV 1996, 585; wistra 1997, 28
Auszug:
Die Vorlegung betrifft die Frage, ob das Revisionsgericht im Fall einer Revision gegen ein Berufungsurteil von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu prüfen hat, ob das Schöffengericht sich an [...]
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