Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte
BGH (VI ZR 291/94)Datum: 23.01.1996
Fundstelle: BGHR EGBGB Art. 38 Tatortprinzip 5; BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Ausländisches Recht 7; DAR 1996, 237; MDR 1996, 1124; NJW-RR 1996, 732; NZV 1996, 272; SP 1996, 161; VRS 91, 241; VerkMitt 1997, 2; VersR 1996, 515; ZfS 1996, 204; r+s 1996, 176
Auszug:
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß die Beklagten als Gesamtschuldner zur Hälfte für den seiner Beifahrerin Frau M. bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden einzustehen haben, der sich am 23. Januar 1987 [...]
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