Entscheidung
Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter Kraftfahrzeughändlern
BGH (II ZR 222/95)Datum: 13.05.1996
Fundstelle: BB 1996, 1577; BGHR BGB § 932 Abs. 2 Erwerb, gutgläubiger 7; BGHR HGB § 366 Abs. 1 Erwerb, gutgläubiger 2; DB 1996, 1971; DRsp I(150)355b; DRsp II(214)238; JuS 1996, 1032; MDR 1996, 906; NJW 1996, 2226; NZV 1997, 37; WM 1996, 1318; ZIP 1996, 1384
Auszug:
Die klagende Sparkasse hatte der inzwischen in Konkurs gefallenen Autohaus S. GmbH (S. GmbH) Kredite gewährt. Zu deren Sicherung wurden zuletzt unter dem 5. Februar 1993 zwei Raumsicherungsverträge geschlossen, nach [...]
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