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BGH - Entscheidung vom 25.04.1996

X ZR 139/94

Normen:
AbzG § 1b Abs. 2 Satz 2
HTürGG § 2 Abs. 1
VerbrKrG § 7 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1996, 1295
BGHR AbzG § 1b Abs. 2 S. 2 Widerrufsbelehrung 5
BGHR AbzG § 1b Abs. 2 S. 2 Widerrufsbelehrung 6
BGHR AbzG § 1b Abs. 2 S. 3 Widerrufsbelehrung 1
BGHR HWiG § 2 Abs. 1 Widerrufsbelehrung 1
BGHR VerbrKrG § 7 Abs. 2 Widerrufsbelehrung 2
DB 1996, 1561
DRsp I(130)421b-d
MDR 1996, 892
NJW 1996, 1964
VersR 1996, 1015
WM 1996, 1149
ZIP 1996, 1138
wrp 1996, 708

Der Kläger versieht Zündholzschachteln mit individuell gestalteten Werbeaufdrucken. Die Beklagte ist die Ehefrau des Inhabers eines Sonnenstudios. Am 30. Mai 1989 unterzeichnete die Beklagte für das Sonnenstudio einen [...]
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