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BAG - Entscheidung vom 25.04.1996

2 AZR 74/95

Normen:
BOKraft (vom 21. Juni 1975 - BGBl. I, S. 1573) §§ 3, 4
Dienstanweisung für die Zulassung im Betriebsdienst der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DZ Betrieb - vom 17. Juli 1992) §§ 16, 18, 19, 22, 25
KSchG § 1

Fundstellen:
BB 1996, 2048
DB 1997, 179
NJW 1997, 886
NZA 1996, 1201
RAnB Nr. 110/97

Der 1956 geborene ledige Kläger ist seit März 1991 bei den beklagten städtischen Verkehrsbetrieben als Omnibusfahrer zu einer Grundvergütung von zuletzt 2.488,00 DM tätig. Am 11. April 1993 meldete ein Kollege des [...]
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