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BAG - Entscheidung vom 27.02.1996

3 AZR 242/95

Normen:
DDR: Anordnung 54 (Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954) §§ 1, 3, 4, 12
EinigungsV Anl. II Kap. VIII Sachgeb. H Abschn. III Nr. 4, 5, Anl. I Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Nr. 16, Anl. II Kap. VIII Sachgeb. E Abschn. III Nr. 5
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (vom 18. Mai 1990) Art. 10 Abs. 5

Fundstellen:
AuA 1996, 141
AuA 1996, 314
BB 1996, 1620
DB 1996, 583, 2343
NJ 1996, 497
NZA 1996, 978

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger auch nach dem 31. Dezember 1991 einen Anspruch auf Zahlung einer betrieblichen Zusatzrente nach der 'Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter [...]
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