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OLG Köln - Entscheidung vom 08.11.1995

11 U 75/95

Normen:
BGB § 635

Fundstellen:
BauR 1996, 548

Als Voraussetzung für das Vorliegen eines objektiven Haftungstatbestandes genügt es, daß der Verantwortliche den Schaden verursacht, d.h. eine Bedingung für den Schadenseintritt gesetzt hat, die nicht hinweggedacht [...]
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