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OLG Köln - Entscheidung vom 09.08.1995

19 U 57/95

Normen:
AGBG §§ 4, 5
BGB §§ 326, 433
HGB § 346

Fundstellen:
DB 1995, 2596
OLGReport-Köln 1996, 47
VersR 1996, 70

Die zulässige Berufung der Beklagten hat Erfolg.Die Klägerin ist der Beklagten gem. § 326 BGB zum Schadensersatz verpflichtet; sie hat ihr die Mehrkosten des Deckungskaufes in der noch verlangten Höhe von 18.600,-- DM [...]
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