Entscheidung
»Art. 91 des Versailler Vertrags sowie die Vorschriften des Wiener Abkommens gelten nach Art. 123 Abs. 1 GG, Art. 124 GG als Bundesrecht fort.«
BVerwG (9 B 311.95)Datum: 07.08.1995
Fundstelle: DVBl 1995, 1310; NJW 1995, 3401; NVwZ 1996, 196; ZAR 1996, 94
Auszug:
Die Beschwerde bleibt erfolglos. Das Berufungsgericht hat einen Anspruch des im Jahre 1943 in Posen/Polen geborenen, 1985 nach Deutschland übergesiedelten Klägers auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises B [...]
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