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BGH - Entscheidung vom 03.03.1995

V ZR 266/93

Normen:
DDR: ZGB § 45 Abs. 3, § 286
SchuldRAnpG § 6

Fundstellen:
BGHR DDR-ZGB § 286 Wohnrecht 1
BGHR DDR-ZGB § 45 Abs. 3 Wohnrecht 1
BGHR SchuldRAnpG § 6 Abs. 2 Wohnrecht 1
MDR 1995, 565
NJ 1995, 487
RAnB 1995, 256 (Ls)
WM 1995, 1193
ZIP 1995, 961

Die Klägerin und die Beklagte zu 2 sind Geschwister. Ihre Eltern waren Eigentümer eines Hausgrundstücks in L., Sachsen-Anhalt. Im Jahre 1976 gestatteten die Eltern der Klägerin, eine auf dem Grundstück stehende Scheune [...]
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