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BGH - Entscheidung vom 06.12.1995

IV ZR 363/94

Normen:
AGBG § 9
VHB § 20 (VHB 84)

Fundstellen:
BGHR AVB Neuwertvers. des Hausrats § 20 Gesamtentschädigungsgrenze 1
DRsp I(120)230d
MDR 1996, 474
NJW-RR 1996, 594
VersR 1996, 322
ZfS 1996, 148

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer mit ihr abgeschlossenen Hausratversicherung auf (restliche) Entschädigung in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) [...]
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