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BGH - Entscheidung vom 30.01.1995

II ZR 132/93

Normen:
AktG (1965) § 203 Abs. 1, § 186 Abs. 3
EWG-RL 77/91 Art. 29 Abs. 1, 4

Fundstellen:
AG 1995, 227
BGHR AktG (1965) § 186 Abs. 3 Bezugsrechtsausschluß 2
BGHR AktG (1965) § 203 Abs. 1 Bezugsrechtsausschluß 2
BGHR EWG-Richtlinie 77/91 Art. 29 Bezugsrechtsausschluß 1
DB 1995, 465
MDR 1995, 485
NJW 1995, 2656
ZIP 1995, 372
ZIP 1995, 648

I. Die Hauptversammlung der verklagten Aktiengesellschaft hat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung am 28. März 1991 zu Punkt 7 der Tagesordnung folgendes beschlossen: 'a) Der Vorstand wird ermächtigt, das [...]
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