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BGH - Entscheidung vom 01.02.1995

IV ZR 36/94

Normen:
BGB §§ 516, 528
BGB § 516, § 528
BSHG § 90

Fundstellen:
BGHR BGB § 516 Abs. 1 Erbfolge, vorweggenommene 1
BGHR BGB § 528 Abs. 1 Satz 1 Beweislast 1
DB 1995, 873
DNotZ 1996, 640
DRsp I(133)543a
ErbPrax 1995, 297
EzFamR BGB § 516 Nr. 4
FamRZ 1995, 479
JuS 1995, 739
MDR 1995, 500
NJW 1995, 1349
WM 1995, 1076
ZEV 1995, 265

Die klagende Stadt nimmt den Beklagten aus übergeleitetem Recht auf Rückerstattung eines Geschenks wegen Verarmung der Schenker in Anspruch. Die Eltern des Beklagten schlossen am 28. Juni 1983 mit ihm einen notariellen [...]
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