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BGH - Entscheidung vom 09.02.1995

VII ZR 29/94

Normen:
EinigungsV Art. 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 2

Fundstellen:
BGHR EinigV Art. 21 Abs. 2 Vermögensübergang 1
BGHZ 128, 393
BauR 1995, 386
DB 1995, 2597
MDR 1995, 468
NJ 1995, 378
NJW 1995, 1492
RAnB 1995, 255 (Ls)
VIZ 1995, 358
WM 1995, 990
ZIP 1995, 683
ZfBR 1995, 190

Die Klägerin verlangt Vergütung aus einem Bauvertrag. Sie ist Rechtsnachfolgerin des VEB Wohnungsbaukombinat H.. Mit Investitionsleistungsvertrag vom 2. September 1987 beauftragte der VEB Hauptauftraggeber Komplexer [...]
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