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BGH - Entscheidung vom 07.03.1995

VI ZR 150/94

Normen:
BGB §§ 823 845
EGBGB Art. 14, 19, 38

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das Rechtsinstitut der kollisionsrechtlichen Angleichung ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 1.04.93 - VII ZR 22/92 - DtZ 1993, 278, 280). Die [...]
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