Entscheidung
»Hat der Tatrichter das Mordmerkmal der Heimtücke rechtsfehlerfrei bejaht, kann der Schuldspruch auch dann bestehenbleiben, wenn die darüber hinaus erfolgte Annahme niedriger Beweggründe keinen Bestand haben kann und insoweit eine erneute tatrichterliche Entscheidung erforderlich ist.«
BGH (1 StR 393/95)Datum: 22.08.1995
Fundstelle: BGHSt 41, 222; MDR 1996, 84; NJW 1996, 471; NStZ-RR 1996, 98
Auszug:
I. Der Angeklagte ist ein aus Kroatien stammender Serbe. Er wurde im Mai 1994 aus der Bundesrepublik ausgewiesen und in seine Heimat abgeschoben, nachdem er wegen Körperverletzung seiner Ehefrau - die sich, ohne den [...]
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